E-Rechnungspflicht: Was gilt für Ihren Betrieb?
Ein paar Fragen, dann sehen Sie Ihre Stichtage. Für Deutschland und Österreich, mit einer Quelle zu jeder Aussage.
E-Rechnungspflicht-Check von Auvance · auvance.de/e-rechnungspflicht · Stand 14.10.2026 · keine Steuerberatung
Wählen Sie Ihr Land und Ihre Kunden. Dann steht hier, was für Sie gilt.
Die E-Rechnung schreibt Ihr Büro-Assistent.
Sie sprechen die Rechnung in Telegram ein. Der Assistent legt sie mit Ihren Preisen, Ihrem Briefkopf und der nächsten Rechnungsnummer an. In Deutschland wird daraus eine ZUGFeRD-Rechnung im Profil EN 16931: ein PDF zum Lesen, mit den Rechnungsdaten als XML darin. Dieses Format gilt als E-Rechnung.6
Fehlt eine Pflichtangabe wie Ihre Steuernummer, hält er die Rechnung an. Raus geht sie erst, wenn Sie bestätigt haben. In Österreich schreibt er Ihre Rechnungen wie heute üblich als PDF, die E-Rechnung lässt sich dort einschalten.
- Rechnungen und Angebote per Sprachnachricht
- ZUGFeRD für Firmenkunden, Privatleute bekommen dasselbe PDF
- Hebt ab, wenn Sie nicht abheben können, und trägt Termine ein
199 € im Monat. Mindestlaufzeit 6 Monate, danach monatlich kündbar. Rechnungen an Behörden laden Sie weiter selbst in deren Portal hoch.
Die Rechtslage in Kürze.
Für alle, die es schnell nachschlagen wollen. Stand 14.10.2026. Die Zahlen hinter den Sätzen führen zur Quelle.
Deutschland
- Seit 1. Januar 2025: empfangen
- Alle Betriebe müssen E-Rechnungen von anderen Betrieben annehmen können. Als Eingang reicht zunächst ein E-Mail-Postfach.17
- Ab 1. Januar 2027: ausstellen ab 800.000 €
- Betriebe mit mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr schicken Firmen nur noch E-Rechnungen. Bis Ende 2027 bleibt EDI mit Zustimmung des Kunden erlaubt.23
- Ab 1. Januar 2028: ausstellen für alle
- Dann gilt die Pflicht für alle übrigen Betriebe. Ausgenommen sind Kleinunternehmer und Rechnungen bis 250 €.245
- Privatkunden
- Keine Pflicht. Privatleute bekommen weiter Papier oder ein PDF, das PDF mit ihrer Zustimmung.1
- Formate
- XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1, nicht in den Profilen MINIMUM und BASIC-WL. Ein PDF allein ist keine E-Rechnung.16
- Bundesbehörden
- Seit 27. November 2020 nur elektronisch, über das Rechnungsportal des Bundes. Ausgenommen sind Direktaufträge bis 1.000 €.8
Österreich
- Zwischen Firmen
- Keine Pflicht. Papier ist erlaubt. Elektronisch nur, wenn der Empfänger zustimmt.1011
- Seit 1. Jänner 2014: Rechnungen an den Bund
- Nur elektronisch, über das Unternehmensserviceportal (USP) oder PEPPOL. Für Länder und Gemeinden gilt das derzeit nicht verpflichtend.12
- Ab 1. Juli 2030: EU-Regel
- Für Rechnungen an Firmen in anderen EU-Ländern wird die E-Rechnung Pflicht. Eine Pflicht für Rechnungen im Inland ist in Österreich nicht beschlossen.13
In Deutschland passen XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1, außer in den Profilen MINIMUM und BASIC-WL. ZUGFeRD ist ein PDF mit den Daten als XML darin, das lesen Mensch und Programm. Andere Formate dürfen Sie mit Ihrem Kunden vereinbaren, wenn sich alle Pflichtangaben in die europäische Norm übertragen lassen.16
Nein. Die Pflicht gilt nur zwischen Unternehmen. Für Arbeiten am Haus eines Privatkunden bleibt es wie bisher: Die Rechnung muss innerhalb von sechs Monaten kommen, auf Papier oder als PDF.1
Nein. Der Check fasst die Rechtslage am 14.10.2026 zusammen und ist keine Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie Ihre Steuerberatung oder Ihre Handwerkskammer.
Woher die Angaben stammen.
Gesetze und Verwaltung im Original, abgerufen am 14.10.2026.
- § 14 UStG, Ausstellung von RechnungenAbs. 1 Satz 3 bis 6 (Begriff E-Rechnung), Abs. 2 Satz 2 (wann, an wen). gesetze-im-internet.de
- § 27 Abs. 38 UStG, Übergang 2025 bis 2027Papier und PDF bis Ende 2026, bis 800.000 € Vorjahresumsatz bis Ende 2027, EDI bis Ende 2027. gesetze-im-internet.de
- § 19 Abs. 2 UStG, GesamtumsatzWas für die Grenze von 800.000 € zählt. gesetze-im-internet.de
- § 33 UStDV, Rechnungen über KleinbeträgeBis 250 € stets als sonstige Rechnung, nicht bei § 13b UStG. gesetze-im-internet.de
- § 34a UStDV, Rechnungen von KleinunternehmernStets als sonstige Rechnung erlaubt. gesetze-im-internet.de
- BMF-Schreiben vom 15.10.2025Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung, Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses. Formate und Profile. bundesfinanzministerium.de
- BMF-Schreiben vom 15.10.2024 (BStBl I S. 1320)Empfang per E-Mail-Postfach, Aufbewahrung. Zusammengefasst in den Fragen und Antworten des BMF. bundesfinanzministerium.de
- §§ 3 und 11 E-Rechnungsverordnung (ERechV)Rechnungen an Auftraggeber des Bundes, Pflicht seit 27.11.2020. gesetze-im-internet.de
- ZDH: Verschiebung der E-Rechnungspflicht auf den 1. Januar 2028Forderung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, 2026. zdh.de
- § 11 Abs. 2 UStG 1994 (Österreich)Elektronische Rechnung nur mit Zustimmung des Empfängers. ris.bka.gv.at
- USP: e-RechnungUnternehmensserviceportal, Inhalt vom österreichischen Finanzministerium, letzte Aktualisierung 01.01.2026. usp.gv.at
- USP: e-Rechnung an die öffentliche Verwaltung§ 5 IKT-Konsolidierungsgesetz, Pflicht seit 01.01.2014, letzte Aktualisierung 01.01.2026. usp.gv.at
- Richtlinie (EU) 2025/516 (Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter)E-Rechnung und Meldepflicht für grenzüberschreitende Umsätze ab 01.07.2030. eur-lex.europa.eu
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